Ratgeber
Hörgerät & Krankenkasse:
Kostenübernahme einfach erklärt.
Wer schlechter hört, fragt sich zuerst: Was kostet das – und zahlt die Krankenkasse mit? Die kurze Antwort: Ja. Wie die Kostenübernahme genau funktioniert, was der Festbetrag bedeutet und warum Sie bei uns keinem Eigenanteil entgegenblicken – das erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte über den sogenannten Festbetrag (§ 33 SGB V).
- Bei Stetter Hörakustik in Gensingen liegen moderne Hörgeräte innerhalb dieses Festbetrags: Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie zahlen keinen Eigenanteil (Nulltarif).
- Eine Neuversorgung mit Hörgeräten gibt es in der Regel alle sechs Jahre.
- Der erste Schritt ist immer ein Hörtest – bei uns kostenlos und unverbindlich, auch als Hausbesuch.
Was übernimmt die Krankenkasse bei einem Hörgerät?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte bis zur Höhe eines festgelegten Festbetrags – geregelt in § 33 SGB V. Dieser Festbetrag reicht aus, um moderne Hörgeräte zu erhalten, die den Alltag deutlich leichter machen: im Gespräch, beim Fernsehen, im Restaurant.
Wie viel der Festbetrag im Einzelfall genau beträgt, hängt von der Art der Versorgung ab. Das Wichtigste für Sie: Wir kennen die Abrechnung mit allen gesetzlichen Kassen und zeigen Ihnen vor der Entscheidung transparent, was die Kasse trägt und was – falls überhaupt – auf Sie zukommen würde.
Wer bekommt ein Hörgerät von der Krankenkasse bezahlt?
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung – ausgestellt von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer HNO-Ärztin bzw. einem HNO-Arzt. Davor steht die Frage, ob eine Hörminderung vorliegt. Den ersten Schritt können Sie deshalb immer bei uns machen: Der Hörtest bei Stetter Hörakustik ist kostenlos und unverbindlich.
Nach dem Hörtest besprechen wir Ihr Ergebnis in verständlicher Sprache – ohne Verkaufsdruck. Falls sich eine Versorgung lohnt, sagen wir Ihnen genau, welche Verordnung Sie für die Krankenkasse benötigen und wie es weitergeht.
Wie oft zahlt die Krankenkasse Hörgeräte?
Eine Neuversorgung mit Hörgeräten über die gesetzliche Krankenkasse gibt es in der Regel nach sechs Jahren. Diese Frist beginnt mit der erstmaligen Abgabe Ihrer Geräte. Sie ist also kein Grund zu warten, sondern eine Planungsgröße: Wer heute versorgt wird, kann sich auf die nächste Versorgung in sechs Jahren verlassen.
Es gibt Ausnahmen – zum Beispiel, wenn Ihr Hörverlust stärker geworden ist oder ein Gerät vorzeitig verschleißt. Ob eine frühere Neuversorgung infrage kommt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Kasse. Fragen Sie einfach bei uns nach.
Nulltarif bei Stetter: So läuft die Direktabrechnung mit Ihrer Kasse.
Bei uns bekommen Sie moderne Hörgeräte zum Nulltarif – also ganz ohne Eigenanteil. Möglich ist das, weil wir den Festbetrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt mit der Kasse abrechnen. So läuft es ab:
Kostenloser Hörtest: bei uns in Gensingen (Mainzer Straße 5, mit Kundenparkplätzen direkt vor der Tür) oder kostenlos bei Ihnen zu Hause.
Verordnung: Falls eine Versorgung sinnvoll ist, erfahren Sie von uns genau, welche Verordnung Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für die Krankenkasse ausstellt.
Beratung & Anpassung: Wir beraten herstellerunabhängig – unter anderem mit Signia, Phonak, Oticon, Starkey und Audio Service – und stimmen das Gerät auf Ihr Gehör und Ihren Alltag ab. Das Probetragen zu Hause ist kostenlos.
Direktabrechnung: Wir rechnen den Festbetrag direkt mit Ihrer Kasse ab. Für Sie bleibt ein Nulltarif – ohne Eigenanteil und ohne Papierkram.
Was, wenn ich ein besseres Gerät möchte?
Neben den Geräten zum Nulltarif gibt es Aufpreisgeräte mit Zusatzfunktionen – etwa für besondere Hörsituationen oder mehr Komfort. In diesem Fall wird der Kassenzuschuss angerechnet und die Differenz wird privat gezahlt. Wie hoch diese ausfällt, erklären wir Ihnen ehrlich und transparent, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen. Viele Kundinnen und Kunden entscheiden sich bewusst für den Nulltarif – und sind mit den modernen Festbetragsgeräten im Alltag sehr zufrieden.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme.
Noch mehr Antworten rund um Kosten, Hörtest und Hausbesuche finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Nächster Schritt
Klartext statt Kleingedrucktes.
Wir prüfen Ihre Hörsituation, erklären Ihnen die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse persönlich – und Sie entscheiden in Ruhe. In Gensingen oder bei Ihnen zu Hause.
